Am 13.06.2014 trat das Gesetz zur Realisierung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) in Kraft, damit alles noch transparenter für den Verbraucher wird. Auch für den Händler ergeben sich neue Anforderungen. Sicherlich ist dies nicht spurlos an Ihnen vorbeigegangen, da davon nicht nur im Internet sondern auch in den Medien (Radio und Fernsehen) berichtet wurde. Viele Rechtsanwälte/Juristen, Anbieter, wie der Händlerbund, Protected Shops, Trusted Shops etc. haben schöne Beiträge hierzu. Einfach mal danach googeln.

Nun sollte jeder Onlinehändler seine Widerrufsbelehrungen so gestalten, wie es das neue Gesetz vorsieht. Es gibt zum einen eine Widerrufsbehlerung für digitale Produkte, für physische Waren, für Reparaturleistungen und unter anderem auch für Diensteistungen. Welches Widerrufsrecht Sie benutzen müssen, so sollte diese mit einem Rechtsanwalt geklärt werden. Wir dürfen und können keine Rechtsberatung geben.

Dieses Modul sorgt dafür, dass während der Bestellung auf der Paymentseite, wo Sie die AGB und Kundeninformationen sowie das Widerrufsrecht anhaken via Checkbox, die, wie in unserem obigen Beispiel, drei Widerrufsbehlerungen erscheinen. Wichtig ist zu erwähnen, wie dieses Modul exakt funktioniert:

Sie können direkt bei der Artikelanlage, aber auch schon bei angelegten Artikeln, per Checkbox bestimmen, ob es sich um ein digitales Produkt, ein physisches Produkt oder eine Dienstleistung handelt. Je nach dem, was im Warenkorb liegt, kann der Shop automatisch nur die Widerrufsbelehrung anzeigen, die auch nur erforderlich ist.

Beispiel: Gemäß dem Händlerbund würde man eine Abmahnung bekommen, wenn man auch eine Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen anzeigen läßt, wo der Kunde eine Zustimmung geben muss, die gar nicht erforderlich ist, weil ja im Warenkorb nur ein greifbares bzw. physisches Produkt liegt.

Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wenn auch Sie 3 verschiedene Widerrufsbelehrungen  inkl. 3 Checkboxen im Bestellprozess haben möchten. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular!