PayPal-Zahlungen artikelbezogen nicht erlauben aufgrund der Nutzungsrichtlinie von PayPal

PayPal-Zahlungen artikelbezogen nicht erlauben, geht das überhaupt?

In der Praxis kann es vorkommen, dass bestimmte Produkte, Dienstleistungen und/oder Inhalte, die Sie in Ihrer Gambio Shopsoftware anbieten, nicht im Einklang mit der Nutzungsrichtinie von PayPal stehen und somit über die Zahlungsart PayPal Checkout nicht verkauft werden dürfen. PayPal ist in der Hinsicht relativ knallhart, wenn es um ein Verstoß gegen deren Nutzungsbedingungen geht. Dabei stellt PayPal auch den Verbrauchern ein Formular zur Verfügung, um aktiv dabei mitzuhelfen, gegen solche Verstöße und Händler oder Personen vorzugehen, die die Nutzungsrichtlinie ignorieren.

PayPal stellt an folgender Stelle ganz klar:

Sie sind eigenständig dafür verantwortlich, dass alle Ihre Handlungen in Verbindung mit der Nutzung der PayPal-Dienste unabhängig vom Zweck der Nutzung mit dem gesamten geltenden Recht vereinbar sind. Darüber hinaus müssen Sie sich an die Bestimmungen dieser Nutzungsrichtlinie halten. Ein Verstoß gegen diese Nutzungsrichtlinie stellt einen Verstoß gegen die für Sie geltenden PayPal-Nutzungsbedingungen dar.

Quelle: PayPal / Stand: 30. Oktober 2023 / Letzte Aktualisierung 17. Juli 2023:
https://www.paypal.com/de/legalhub/acceptableuse-full

Welche Verstöße können das sein?

PayPal erwähnt u.a. folgende Verstöße:

  • Einen PayPal.Me-Link
  • Ein anstößiges oder grausames Bild
  • Erwachseneninhalt
  • Ausbeutung von Kindern
  • Schusswaffen oder Waffen
  • Glücksspiel
  • Multi-Level-Marketing oder Ponzi-Systeme
  • Verschreibungspflichtige Medikamente
  • Illegale Betäubungsmittel
  • Gefälschte oder gestohlene Waren
  • und weitere…

Quelle: PayPal / Stand: 30. Oktober 2023:
https://www.paypal.com/de/cshelp/article/was-ist-die-nutzungsrichtlinie-von-paypal-und-wo-finde-ich-sie-help270

Sie sagen, dass Sie ein seriöser Händler und ein gesetzestreuer Bürger sind sowie keine böse Absichten verfolgen und dennoch von PayPal angemahnt worden sind, es zu unterbinden, den PayPal Checkout für Ihre physischen und digitale Produkte auszublenden?

Warum es genau so in der Praxis vorkommt, möchte ich Ihnen anhand von einigen Beispielen erklären:

  1. Sie sind Dozent oder Trainer und bieten ein Seminar in Bezug auf Betäubungsmittel in Ihrem Gambio Webshop an, welches beinhaltet, warum man sich nicht abhängig machen sollte und es fatale Folgen auf Ihren Körper hat.
  2. Sie verkaufen ein physisches Produkt, wie zum Beispiel ein Buch in Sachen Betäubungsmitteln, wo es um einen Jungen geht, der auf die schiefe Bahn geraten ist.
  3. Bleiben wir bei Büchern: Sie vertreiben ein Buch mit dem Titel: Waffen lösen keine Konflikte, Dialoge schon.

 

Bis hier hin, sehe ich persönlich, keinen PayPal-Verstoß gegen die Nutzungsrichtlinie, weil hier nach meinem Verständnis nichts Schlechtes passiert. Im Gegenteil: Warum soll man für gute Dinge tun, bestraft werden? Darum geht es hier PayPal anscheinend nicht, wie ich es bei meinen Kunden erlebt habe. Die Tatsache, dass Begrifflichkeiten mit dem Verstoß assoziiert und geahndet werden, scheint ausreichend zu sein. Das zumindest, was ich gesehen habe.

Nehmen wir fiktiv eine Zahl von 10 Milliarden Artikel. Aus meiner Sicht ist es praktisch nicht möglich, dass Menschen das Internet nach PayPal-Verstößen in Onlineshops durchforsten. Auch hier wird es sicherlich Wortfilter und eine Automatik geben, die die Arbeit für solche Treffer bzw. Vergehen gegen die Nutzungsbedingungen übernehmen. Ob danach Menschenhand am Werk ist, lass ich mal im Raume stehen. Vereinzelt kann es jedoch vorkommen, dass man mit einem PayPal-Mitarbeiter koresspondieren kann. Dabei werden Fristen zur Beseitigung solche PayPal-Probleme gesetzt, damit solche Artikel nicht über PayPal verkauft werden dürfen.

Kommen wir jetzt zu dem Gambio Zahlungsmodul, wie man dieses Problem lösen kann:

Bei dem hauseigenen Zahlungsmodul von Gambio, ist es so, also im Gambio Payment Hub bei dem PayPal2Hub-Modul, dass man überhaupt gar nicht sagen kann, welche Artikel von dieser Zahlungsart ausgeschlossen werden sollen oder nicht. Dabei ist der PayPal Checkout ein Muss für jeden seriösen Shop. Über die Vorteile und Nachteile von PayPal kann ich in einem separaten Blogbeitrag schreiben.

Heute soll es um ein Gambio Modul gehen, welches folgende Funktionen bereitstellt:

Zunächst muss der Shopbetreiber im Artikelstamm die Möglichkeit haben, die Zahlart PayPal pro Artikel zu aktiveren oder deaktivieren.

PayPal Checkout pro Artikel via Schalter aktivieren und deaktivieren.

PayPal Checkout pro Artikel via Schalter aktivieren und deaktivieren.

Wenn der Schalter aktiv ist, dann wird die Zahlart PayPal auf der Produktdetailseite, also beim Artikel im Frontend, der Zahlseite (checkout_payment) und im Warenkorb nicht mehr angezeigt. Dabei weiß das Modul im Warenkorb und auf der Bezahlseite automatisch, ob sich so ein Artikel im Bestellprozess befindet oder nicht. Stattdessen werden nur die anderen aktiven Bezahlmethoden angezeigt, die der Kunde auswählen und somit die Bestellung abschließen kann.

Kein PayPal-Button im Warenkorb.

Kein PayPal Checkout-Button im Warenkorb.

Die Zahlungsmethode PayPal steht für diesen Artikel nicht zur Verfügung.

Kein PayPal Checkout auf der Bezahlseite vom Bestellprozess.

Beim Produkt auf der Detailseite kommt ein entsprechender Hinweis, mit, dass die Zahlungsmethode PayPal für diesen Artikel nicht zur Verfügung steht. Zu sehen ist dies im nachfolgenden Screenshot.

Die Zahlungsmethode PayPal steht für diesen Artikel nicht zur Verfügung.

Die Zahlungsmethode PayPal steht für diesen Artikel nicht zur Verfügung.

Gut zu wissen: Wenn Sie mit Ihrem Webshop in der Gambio Cloud sind, kann dieses PayPal Checkout Zahlungsmodul, nicht bei Ihnen auf dem Webserver installiert werden. Dies funktioniert nur, wenn Sie den Shop selber hosten und dieser bei einem Provider liegt.

Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wenn auch Sie die Möglichkeit suchen, zu entscheiden, ob PayPal artikelbezogen erlaubt ist oder nicht. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular!